Finanzielle Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Ansprüche geltend machen
Hier erfahren Sie alles Wichtige zur finanziellen Entschädigung gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Das IfSG regelt in Deutschland Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten und sieht unter bestimmten Umständen Entschädigungen für betroffene Personen vor.
Wer hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung?
- Entschädigungsansprüche liegen möglicherweise vor, wenn aufgrund einer Quarantäneanordnung oder eines Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz nicht gearbeitet werden konnte.
Wie beantragt man die Entschädigung?
Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an das Gesundheitsamt und stellen einen formlosen Antrag.
- Notwendige Unterlagen: offizielle Anordnung durch das Gesundheitsamt, Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Nachweis über Ausschluss des § 616 Bürgerliches Gesetzbuch
- Fristen: in der Regel innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung von Quarantäne / Tätigkeitsverbots
- Antrag stellen: formlos per Brief oder per E-Mail an service@lkcelle.de
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigungssummen richtet sich nach dem individuellen Einkommen und sind begrenzt.
Kontakt und Unterstützung
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder die angegebenen Kontaktinformationen, um direkt mit uns in Verbindung zu treten.