Amtsärztlicher Dienst

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Niedersachsen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. Benötigen Sie eine Termin, klicken Sie bitte auf den Button.