Masern
Seit dem 01.03.2020 besteht eine gesetzliche Nachweispflicht über eine ausreichende Masern-Immunität bzw. über einen ausreichenden Masern-Impfschutz für Betreute und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen.
Ziel dieser Regelung ist es, besonders schützenswerte Gruppen, wie ältere oder immungeschwächte Menschen, vor Ansteckungen zu bewahren und auch die Ausbreitung von Masern zu minimieren.
Wer dieser Nachweispflicht ohne wichtigen Grund nicht nachkommt, kann von der Tätigkeit in der jeweiligen Einrichtung ausgeschlossen werden.
Für weiter Detailinformationen lesen Sie bitte hier:
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Masernmeldung für Einrichtungen
Landkreis Celle
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Informationen zum Masernschutzgesetz (Bundesministerium für Gesundheit)
Landkreis Celle
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Informationen zu Masern
Bundesministerium für Gesundheit